Unkorrekt sei insbesondere die Aussage gewesen, dass der Aufwand für die Reinigung der städtischen Garderoben nur 6 % der Gesamtgebühr ausmachen würde. Erst auf Anordnung der Vorinstanz, die Aufwendungen detailliert aufzuzeigen, habe die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn mit Schreiben vom 7. Oktober 2010 eingeräumt, dass der Anteil für die Gemeinschaftsgarderoben 10 % der Gesamtgebühr betragen würde.