Dass ein Verein nur 50 % der Gebühren bezahlt, während alle übrigen Vereine die vollen Gebühren bezahlen müssen, ist auf den ersten Blick effektiv stossend. Die Situation der beiden Vereine kann aber nicht miteinander verglichen werden, weil dem FC B. die Stadionanlage A. vertraglich unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde. Benutzungsgebühren hätten somit von ihm nicht verlangt werden können. Im Sinne eines Kompromisses einigte sich der FC B. schliesslich mit der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn darauf, dass er inskünftig 50 % der Benutzungsgebühren bezahlt.