Dies liegt aber nicht am umstrittenen Gebührenanteil für die Gemeinschaftsgarderoben, sondern am Umstand, dass der Beschwerdeführer über eine sehr grosse Nachwuchsabteilung verfügt und für jede einzelne Mannschaft Gebühren anfallen. Dass Juniorenmannschaften die gleich hohen Gebühren wie Erwachsenenmannschaften bezahlen, ist vertretbar, weil in beiden Fällen ein Fussballfeld (mit Infrastruktur) benützt wird. Ob zur Unterstützung des Juniorensports allenfalls für Juniorenmannschaften reduzierte Gebühren verlangt werden sollten, ist demgegenüber eine rechtspolitische Frage, die hier nicht entschieden werden muss.