Dem beigelegten Protokoll der Sportkommission könne aber entnommen werden, dass der Beschwerdeführer aus Kapazitätsgründen die Gemeinschaftsgarderoben gar nicht benützen könne. 4.5 Mit Schreiben vom 1. April 2011 hielt die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn fest, dem Protokoll könne lediglich entnommen werden, dass eine kurzfristige Benützung der Gemeinschaftsgarderoben nicht möglich sei. Eine zukünftige Mitbenützung dieser Garderoben sei demgegenüber durchaus denkbar.