Obwohl die erwähnten Nummern von Hand aufgeführt wurden und die Namen der Adressenten auf einem nicht von der Post abgestempelten Blatt stehen, ist der Nachweis der Zustellung erbracht, indem nämlich die Einschreibeliste vom 11. Juni 2004 32 Adressen enthält und dies auf der von der Post am 12. Juni 2004 abgestempelte Sendungsnummern- und Barcodeliste ebenfalls der Fall ist. Damit ist jedenfalls erstellt, dass der Gemeinde aufgrund des verspäteten Einreichens der Steuererklärung durch den Rekurrenten ein zusätzlicher Aufwand (das Verschicken von zwei Mahnungen) entstanden ist, den sie gemäss Gesetz in Rechnung stellen konnte.