Bezüglich der 2. Mahnung - welche eingeschrieben verschickt wurde - hat die Gemeinde sogar einen Nachweis der Zustellung (und damit des Aufwandes) ins Recht gelegt. Die mit dem Postversand in der Gemeinde betraute Person klebt jeweils die Sendungsnummern mit Barcode auf einen Zettel auf, welcher dann von der Post abgestempelt wird. Die einzelnen Angaben (Sendungsnummer und Barcode) werden dabei mit einer Nummer versehen, welche mit einer "Einschreibeliste" korrespondieren, die die zu den Nummern gehörenden Adressen aufführt (Name und Adresse des Rekurrenten sind unter der Position 23 aufgeführt).