Gegen die am 9. Mai 2005 verfügte Ordnungsbusse von Fr. 100.-- habe der Steuerpflichtige kein Rechtsmittel ergriffen und damit den Tatbestand anerkannt. Mit Eingabe vom 11. April 2007 verzichtete der Rekurrent auf eine Stellungnahme, da die Akten den Sachverhalt detailliert schildern würden. Am 25. April 2007 meldete sich der Rekurrent dennoch nochmals zu Wort und bekräftigte, dass er die Mahnungen nicht erhalten habe. Er verlange, dass der Zustellnachweis durch die Post erbracht werde. Er könne sich an keine Zustellung erinnern und zum fraglichen Zeitpunkt habe er auch niemanden mit der Entgegennahme seiner Post bevollmächtigt. Er führe einen Einpersonenhaushalt.