KSGE 2000 Nr. 13 StG § 8, 149 Abs. 1, 160 Abs. 1, 251 - Steuerpflicht, steuerrechtlicher Wohnsitz. Eine Verfügung, in welcher eine Einwohnergemeinde den steuerrechtlichen Wohnsitz feststellt, ist nichtig. Urteil G 2000/5 vom 6.11.2000 Sachverhalt: 1. Am 16. März 2000 verfügte die Einwohnergemeinde Y., dass X. ab 1. Januar 2000 auf Grund persönlicher Zugehörigkeit in der Gemeinde unbeschränkt steuerpflichtig sei. Mit Schreiben vom 17. April 2000 liess die Steuerpflichtige durch ihren Anwalt dagegen Rekurs beim Steuergericht einreichen mit dem Antrag, die Feststellungsverfügung vom 16. März 2000 sei aufzuheben, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Zur Begründung wurde folgendes ausgeführt: