Wichtige Fragen, welche die eheliche Gemeinschaft oder die Kinder betreffen, sind von beiden Elternteilen partnerschaftlich zu entscheiden. Diese rechtliche Gleichstellung bedeutet jedoch nicht gleichzeitig, dass die Kinder von den Eltern zu gleichen Teilen betreut werden. Wenn - wie vorliegend - ein Elternteil einer auswärtigen Arbeit nachgeht, führt dies unweigerlich dazu, dass der andere Partner - vorliegend die Beschwerdeführerin - tagsüber die Kinder allein oder zumindest vorwiegend betreut. Die Beschwerde erweist sich somit als begründet und es ist die Verfügung der Einwohnergemeinde Wisen vom 31. Dezember 1998/7. April 1999 aufzuheben. Steuergericht, Urteil vom 13. Dezember 1999