Wenn die Gemeinde nunmehr geltend macht, sie habe in den letzten Jahren darauf verzichtet, die Kontrollzeichengebühr in Rechnung zu stellen, so stimmt dies mit den Rechnungen 2023 und 2024 formell überein (vgl. Vernehmlassungsbeilagen 2, Hundesteuerrechnungen 2023 und 2024). Faktisch musste die Gebühr aber trotzdem abgeliefert werden, so dass der Gemeinde letztlich ein Betrag von CHF 80 pro Hund verblieb. Auf jeden Fall hat die Gemeinde durch die unklaren Rechnungen eine missverständliche Situation geschaffen, die sich nicht zu Lasten der Hundehalter auswirken darf. 3.5 Die Beschwerde erweist sich nach dem Ausgeführten als begründet und ist daher gutzuheissen.