Für das Jahr 2024 ist somit eine kommunale Hundesteuer von CHF 80 vorgesehen. 3.4 Nachdem der Kanton, wie aufgezeigt, seit dem Steuergerichtsentscheid vom 4. Dezember 2023 (a.a.O., vgl. oben, E. 3) auf die Kontrollzeichengebühr per sofort verzichtet, ist es nicht korrekt, wenn die EG Y diese Gebühr faktisch trotzdem erhebt und für sich behält oder die Hundesteuer ohne ausdrücklichen Entscheid des Souveräns auf CHF 120 erhöht.