Auf den Rechnungen ab 2022 wurde formell nicht korrekt nur noch eine Hundesteuer von CHF 120 erhoben (Beschwerdebeilagen 1, Rechnungen 2022 und 2023), ohne dass dies wie ausgeführt im Budgetbeschluss ersichtlich gewesen wäre. Nichtsdestotrotz muss die EG Y wie gesehen in den Jahren 2022 und 2023 die in § 11 Abs. 2 HuG festgelegte Kontrollzeichengebühr von CHF 40 pro Hund an den Kanton abliefern. Die effektive Hundesteuer betrug somit CHF 80. Dies gilt auch für das Budget 2024, welches am … 2023 verabschiedet wurde (vgl. Beschwerdebeilage 6). Für das Jahr 2024 ist somit eine kommunale Hundesteuer von CHF 80 vorgesehen.