Der Kanton hat darauf die Kontrollzeichengebühr aufgehoben (vgl. Beschwerdebeilagen 3 und 4, Information Hundewesen des Veterinärdienstes vom Februar 2024; Medienmitteilung der Staatskanzlei vom 15.2.2024). Die EG Y hat anhand der Angaben und Unterlagen seit mehreren Jahren jeweils im Rahmen des Budgets die Hundesteuer auf CHF 120 festgelegt (vgl. Beschwerdebeilagen 6, Budgets 2021-2024; siehe auch Vernehmlassungsbeilage 1, Beschluss und Antrag zum Budget 2024) und verlangt jetzt eine Hundesteuer von CHF 120. Die Beschwerdeführerin hält vor allem fest, dass in der Hundesteuer bis 2023 auch die Kontrollzeichengebühr enthalten gewesen sei.