Da die Gemeindeversammlung vom … 2023 die Höhe der Hundesteuer 2024 auf CHF 120 festgesetzt habe, ohne festzustellen, dass in diesem Betrag die kantonale Kontrollzeichengebühr inkludiert sei, habe sich weder die Gemeindeverwaltung noch der Gemeinderat in der Kompetenz gesehen, den Gemeindeversammlungsbeschluss abzuändern. 2.3 Mit Stellungnahme vom 28. Juni 2024 hielt die Beschwerdeführerin fest, dass die EG Y in den Hundesteuerrechnungen 2020 und 2021 die Kontrollzeichengebühr von CHF 40 verrechnet habe. An der Gemeindeversammlung sei wie jedes Jahr über eine Hundesteuer von CHF 120 inkl. Kontrollzeichengebühr abgestimmt worden, was die Budgets der letzten 4 Jahre deutlich zeigen würden.