Lediglich auf der Ausgabenseite werde die Position Hundemarken aufgeführt. Die Gemeinde habe bis anhin die Kontrollzeichengebühr dem Kanton entrichten müssen, auch wenn sie die Gebühr den Hundehaltern nicht in Rechnung gestellt habe. Da die Gemeindeversammlung vom … 2023 die Höhe der Hundesteuer 2024 auf CHF 120 festgesetzt habe, ohne festzustellen, dass in diesem Betrag die kantonale Kontrollzeichengebühr inkludiert sei, habe sich weder die Gemeindeverwaltung noch der Gemeinderat in der Kompetenz gesehen, den Gemeindeversammlungsbeschluss abzuändern.