Es sei korrekt, dass die Gemeindeversammlung vom betreffenden Steuergerichtsentscheid im Hinblick auf die Hundesteuer 2024 noch keine Kenntnis gehabt habe. Die Annahme, dass die Gemeindeversammlung in Kenntnis dieses Entscheids eine tiefere Hundesteuer festgesetzt hätte, sei rein hypothetisch. Dass in den letzten vier Jahren die Hundesteuer auf Hundemarken und Hundesteuer aufgeteilt worden sei, sei falsch. Es werde ertragsseitig nur der Ertrag der Hundesteuer ausgewiesen. Lediglich auf der Ausgabenseite werde die Position Hundemarken aufgeführt.