Daher werde die Höhe dieser Steuer jeweils jährlich mit dem Beschluss über das Budget für das Folgejahr neu festgelegt. Für das Jahr 2024 habe die Gemeindeversammlung die Hundesteuer auf CHF 120 pro Hund festgelegt. Die Gemeinde habe in der Vergangenheit darauf verzichtet, die kantonale Kontrollzeichengebühr in Rechnung zu stellen. So sei den Hundehaltern lediglich die Hundesteuer gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung fakturiert worden. Es sei korrekt, dass die Gemeindeversammlung vom betreffenden Steuergerichtsentscheid im Hinblick auf die Hundesteuer 2024 noch keine Kenntnis gehabt habe.