Dieses Jahr müsse die Gemeinde keine Kontrollzeichengebühr an das Amt für Landwirtschaft abliefern. Also sei es nicht richtig, dass der Gemeinderat ohne Gemeindeversammlungsbeschluss die reine Hundesteuer auf CHF 120 pro Hund erhöhe. Es wird um Überprüfung des Gemeinderatsentscheids vom 16. Mai 2024 ersucht. 2.2 Mit Vernehmlassung vom 19. Juni 2024 hielt die EG Y vor allem Folgendes fest: Die Gemeinde verfüge weder über ein Gebührenreglement noch über ein Reglement, welches die Hundesteuer näher regle. Daher werde die Höhe dieser Steuer jeweils jährlich mit dem Beschluss über das Budget für das Folgejahr neu festgelegt.