Dass die EG Y auf der Hundesteuer von CHF 120 beharre, sei daher nicht gerechtfertigt. Sodann sei es nicht korrekt, dass an der Gemeindeversammlung vom … 2023 über eine Hundesteuer von CHF 120 beschlossen worden sei. Dort sei der Einfachheit halber immer von einer Hundesteuer gesprochen worden und nicht von einer Kontrollzeichengebühr. Hätte die EG Y die Hundesteuer tatsächlich erhöhen wollen, hätte sie über einen Betrag von CHF 160 an der Gemeindeversammlung beschliessen müssen. Dieses Jahr müsse die Gemeinde keine Kontrollzeichengebühr an das Amt für Landwirtschaft abliefern.