Dazu wurde vor allem angeführt, die Hundesteuer 2024 über CHF 120 sei korrekt in Rechnung gestellt worden. Die Budget-Gemeindeversammlung lege jeweils die Hundesteuer für das Folgejahr fest. Dabei gehe es lediglich um diese Steuer und nicht um die Kontrollzeichengebühr. Zudem bestehe kein weiteres Gebührenreglement, wo die Hundesteuer geregelt sei. Aufgrund des Beschlusses der Budget-Gemeindeversammlung stelle die Gemeindeverwaltung im April die Hundesteuer in Rechnung. Auf den zusätzlichen Einzug der kantonalen Kontrollzeichengebühr verzichte die Gemeinde seit Jahren.