Steuergericht Urteil vom 9. September 2024 Es wirken mit: Präsident: Müller Richter: Laffer, Tastan Sekretär: Hatzinger In Sachen SGDIV.2024.1 gegen betreffend Hundesteuer 2024 hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1.1 Mit Rechnung vom 11. April 2024 verlangte die Einwohnergemeinde (EG) Y von X die Hundesteuer 2024 von CHF 120 für den Hund A. Dagegen erhob X am 15. April 2024 beim Gemeinderat Einsprache und ersuchte im Wesentlichen um Reduktion der Hundesteuer um CHF 40 aufgrund einer Medienmitteilung vom 15. Februar 2024 der Staatskanzlei bzw. eines Urteils des Kantonalen Steuergerichts in dieser Hinsicht und eines Schreibens vom Februar 2024 des Veterinärdienstes.