11 Verfahren, Akteneinsicht Keine Verletzung der Akteneinsicht durch die Vorinstanz: Kein Recht auf Aktenzustellung an einen Rechtsanwalt im Steuerverfahren, auch nicht nach dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz. StG § 134 DBG Art. 114 Urteil SGDIV.2023.9 vom 2. April 2024 Aus den Erwägungen: 2.1. Der Rekurrent beantragt zunächst, die Rekursgegnerin sei gerichtlich anzuweisen, über das hängige Aktenzustellungsgesuch ohne weitere Abklärung und gestützt auf die bereits bestehenden Beurteilungen zu entscheiden. Mit anderen Worten verlangt er eine Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zwecks Erlass einer entsprechenden anfechtbaren Verfügung.