Eine Befangenheit wird von den Rekurrenten sodann im Umstand gesehen, dass die rechtliche Würdigung vom 7. September 2022 nicht als "erste" rechtliche Würdigung bezeichnet worden sei und allein die Ausführungen der Gegenpartei wiedergebe. Damit sei gegen den Untersuchungsgrundsatz verstossen worden. Zudem sei das rechtliche Gehör verletzt worden. 8.2. Die Steuerbehörden trifft im Veranlagungsverfahren eine Untersuchungspflicht. Sie müssen die Steuererklärung prüfen und von Amtes wegen die erforderlichen Untersuchungen zur Abklärung des massgeblichen Sachverhalts vornehmen (Art. 123 Abs. 1 und Art. 130 Abs. 1 DBG; § 127 Abs. 1 StG).