Mit E-Mail vom 1. Mai 2023 beklag-ten sich die Rekurrenten, dass ihnen das Schreiben der Gegenpartei nicht zugestellt wurde, und baten erneut um Akteneinsicht. F teilte darauf den Rekurrenten mit, dass der Sachverhalt weitgehend abgeklärt sei und deshalb auf eine weitere Stellungnahme der Rekurrenten verzichtet worden sei. Gleichzeitig sendete sie ihnen das Schreiben der Gegenpartei vom 7. Dezember 2022 zur Vervollständigung der Akten zu. Mit Schreiben vom 2. Mai 2023 reichten die Rekurrenten unaufgefordert eine weitere Stellungnahme ein, worauf das KStA am 11. Mai 2023 die angefochtenen Verfügungen bzw. Veranlagungen erliess.