7.2. Vorliegend hat die Gegenpartei nach Abschluss des zivilrechtlichen Vergleichs zwischen ihr und dem Rekurrenten, dem KStA unaufgefordert eine steuerrechtliche Würdigung des Sachverhalts vom 31. Mai 2022 zugesandt. Mit Schreiben vom 7. September 2022 hat darauf F den Rekurrenten eine eigene rechtliche Würdigung des Sachverhalts des KStA zukommen lassen. Gestützt auf ein Akteneinsichtsgesuch wurden den Rekurrenten am 6. Oktober 2022 die Verfahrensakten zugestellt. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 nahmen die Rekurrenten zum Sachverhalt Stellung. Auch die Gegenpartei äusserte sich kurz mit Schreiben vom 2. November