Zu diesem Vorwurf habe man bereits Stellung genommen. Zudem wird festgehalten, dass Vorgesetzte in der kantonalen Verwaltung nie ein Dokument unterzeichnen würden, ohne es vorgängig zu prüfen. 8. Mit Schreiben vom 28. November 2023 reichte das Steueramt des Kantons Solothurn (KStA) eine Stellungnahme ein. Dabei hielt es fest, dass nicht richterliche Amtspersonen nur in den Ausstand treten müssten, wenn sie an der zu behandelnden Sache ein persönliches Interesse hätten oder wenn sie eine Partei geringschätzen oder ihre Abneigung zum Ausdruck gebracht hätten. Verfahrens- oder Ermessensfehler könnten nur bei Häufung oder in gravierenden Fällen zu einem Ausstand führen.