Die Veranlagungsverfügung sei keine Massenverfügung, sondern sie sei konkret auf die spezielle Situation erlassen worden. 7. In seiner Vernehmlassung vom 17. November 2023 hielt das Finanzdepartement fest, dass es nicht um die materielle Beurteilung der steuerrechtlichen Fragen oder der Veranlagungsverfügungen gehe. Ebenso wenig gehe es hier um die Korrektheit der Durchführung des Veranlagungsverfahrens. Somit bleibe es beim Vorwurf, dass F und der Vertreter der Schwester des Rekurrenten per Du seien. Zu diesem Vorwurf habe man bereits Stellung genommen.