Der Verfügungsinhalt sei aber mehrfach überprüft worden. 6. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 liessen die Rekurrenten Rekurs erheben. Dabei wurde beantragt, den Entscheid des Finanzdepartements vom 27. September 2023 aufzuheben und dass F im Einspracheverfahren in den Ausstand zu treten habe. Festgehalten wurde, dass F und der Vertreter der Gegenpartei per Du seien. Störend sei vor allem, dass F den Schriftverkehr auch per Du abgewickelt habe. Weiter habe F eine Stellungnahme der Gegenpartei vom 7. Dezember 2022 willentlich und entgegen dem Wunsch der Einsprecher nicht zugestellt. Das Recht auf rechtliches Gehör sei daher klar verweigert worden.