Mit Schreiben vom 5. Juni 2023 liessen A X und B X (nachfolgend Rekurrenten) Einsprache erheben gegen die Verfügungen vom 11. Mai 2023. Dabei stellten sie den Verfahrensantrag, dass sich F, … Rechtsdienst, wegen Befangenheit nicht mit den angefochtenen Einsprachen befassen dürfe. Vorgeworfen wurde F, dass sie den Rechtsvertreter seiner Schwester sehr gut kenne und seine Rechtsposition übernommen habe. Der Sachverhalt sei trotz Offizialmaxima nicht vollständig abgeklärt worden. Auch habe sie versucht, das Recht, sich zu einer Stellungnahme äussern zu können, zu torpedieren. 4. Mit Schreiben vom 24. Juli 2023 äusserte sich F zum Ausstandsbegehren und beantragte dessen Abweisung.