Steuergericht Urteil vom 17. Juni 2024 Es wirken mit: Präsident: Th. A. Müller Richter: Laffer, D. S. Müller Sekretär: Hatzinger In Sachen SGDIV.2023.8 v.d. Y gegen betreffend Entscheid über Ausstandsbegehren hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. C X ist am 1. April 2017 verstorben. Bis zu seinem Ableben wurde er als selbständiger Liegenschaftenhändler besteuert. Die Erbengemeinschaft bildeten seine beiden Kinder A X und D. Über die Erbteilung entstand ein Erbstreit, der im Jahr 2022 mit einem Vergleich endete. 2. Im Dezember 2019 veräusserten die beiden Erben eine Eigentumswohnung in E (Grundbuch E Nr. 0001).