Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an: - Rekurrent (eingeschrieben) - KStA, Rechtsdienst - Gemeindesteuerregisterführer der EG … - Gemeindesteuerregisterführer der EG … Expediert am: