Die Frist zur Anfechtung des Arrestbefehls sei durch die vorliegenden Eingaben eingehalten. Entsprechende Rügen gegen den angefochtenen Arrestbefehl müssten möglich sein, ansonsten bestehe eine Rechtsschutzlücke bzw. ein Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Rechtsweggarantie. X würden durch die Verarrestierung des Mehrfamilienhauses in A massive Nachteile entstehen. Der Arrestbefehl leide an schweren Rechtsfehlern bzw. Nichtigkeitsgründen. Sodann erfolgen materielle Ausführungen zur rechtlichen Ausgangslage und zur Verletzung insbesondere des Verbots von Überpfändungen bzw. Überverarrestierungen von hier 216 % laut X. Es wird um Gutheissung der gestellten Anträge ersucht.