(Urteil VWKLA.2020.6 vom 04.04.2022 des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn, E. II. 3.5). Und weiter: «Die Einwohnergemeinden haben folglich mit der Kennzeichnung von Hunden nichts mehr zu tun. Das gilt auch für das Veterinäramt und das Departement. Die Arbeit wird heute von den Tierärzten erledigt und von den Hundehaltern direkt bezahlt. Hundemarken gibt es keine mehr; nicht einmal optional, auf ausdrückliches Verlangen eines Halters.» (Urteil VWKLA.2020.6 vom 04.04.2022, E. II. 3.6).