Nach der Steuerrechnung 2010 hätten sich die Rekurrenten derlei Rechts- bzw. Ermessensmissbrauch durch Nichtberücksichtigung erheblicher abzugsfähiger Bauhandwerkerrechnungen nicht länger gefallen lassen. Daher habe der Rekurrent etwa im März 2010 bei der Abteilung Bezug Protest gegen die Vorbezugsrechnungen 2009/2010 erhoben, deren Bezahlung verweigert und Beschwerden wegen Rechtsmissbrauch für den Wiederholungsfall angedroht. Hierbei habe ihnen ein Beamte des Steueramtes des Kantons Solothurn zugesichert, der Sache nachzugehen. Daraufhin seien den Rekurrenten für die Steuerjahre 2011-2017 keine Vorbezugsrechnungen gestellt (d.h. erstellt und versandt) worden.