Entsprechend sei es nach dem Dafürhalten der Rekurrenten in der Vergangenheit vermehrt zu fehlerhaften Zustellungen gekommen. Abgesehen jedoch von einem an C. Z. adressierten Couvert, welches die Rekurrenten ihrer seinerzeitigen Eingabe vom 3. Juli 2019 als Kopie beigelegt hätten, würden sie jedoch keine weiteren Belege vorbringen, die diese Behauptung stützen. Die blosse Behauptung des Nichterhalts diverser früherer (nicht mit Zustellnachweis) verschickter Korrespondenz des KSTA erscheine angesichts dessen ziemlich dürftig.