Inhaltlich verlangten die Rekurrenten die Zustellung der Zustellnachweise für die vor 2019 gestellten Staats- und Bundessteuerrechnungen 2009 bis 2017. Zudem baten sie um Auskunft, ob es sich bei den mit Schreiben vom 4. Juli 2020 durch das KSTA zugestellten Vorbezugsrechnungen für die Staats- und Bundessteuern für die Steuerjahre 2009 bis 2017 um Kopien der damals angeblich verschickten Rechnungen handeln würde oder um neue Rechnungsausdrucke. Des Weiteren baten die Rekurrenten um Bekanntgabe der Berechnungsgrundlage für die Steuervorbezüge.