Schliesslich wiederholten die Rekurrenten ihre Anträge auf Angabe des Beginns der Verzugszinspflicht und Akteneinsicht in die Zustellungsnachweise für die gestellten Staats- und Bundessteuerrechnungen 2009 bis 2017. 1.6 Daraufhin stellte das KSTA mit Schreiben vom 4. Juli 2020 den Rekurrenten folgende Unterlagen per Einschreiben zu (Act. 9): a) Steuerrechnungen 2009 bis 2017 (Eröffnungsdatum: 3. Juni 2019); b) Übersicht Zinsen Steuern 2009 bis 2017 inkl. aktuelle Ausstände; c) Zinsdetails Staats- und Bundessteuer 2009 bis 2017; d) Vorbezugsrechnungen Staats- und Bundessteuern 2009 bis 2017 inkl. Angabe der Fälligkeit bzw. des Verfalltags; e) Aufschlüsselung