Weiter bezeichneten die Rekurrenten die Verzugszinsforderungen als rechtsmissbräuchlich, da das KSTA Zahlungen stets auf die älteste Steuerperiode buchen würde, was betreffend die Steuerperiode 2008 (deren Forderung nachträglich massiv gesunken sei) dazu geführt hätte, dass die Rekurrenten zuerst diese Forderungen hätten decken müssen. Schliesslich wiederholten die Rekurrenten ihre Anträge auf Angabe des Beginns der Verzugszinspflicht und Akteneinsicht in die Zustellungsnachweise für die gestellten Staats- und Bundessteuerrechnungen 2009 bis 2017.