Darin verwiesen sie zunächst auf den Umstand, dass an derselben Strasse mit Hausnummer W. ein C. Z. wohnen würde. Das Postfach der Rekurrenten, die ihrerseits vom KSTA stets mit Doppelnamen Y.-X. angeschrieben worden seien, trage die Nummer W. Entsprechend sei es schon vermehrt zu Fehlzustellungen von postalischen Sendungen gekommen. Weiter bezeichneten die Rekurrenten die Verzugszinsforderungen als rechtsmissbräuchlich, da das KSTA Zahlungen stets auf die älteste Steuerperiode buchen würde, was betreffend die Steuerperiode 2008 (deren Forderung nachträglich massiv gesunken sei) dazu geführt hätte, dass die Rekurrenten zuerst diese Forderungen hätten decken müssen.