Diese frauenfeindliche Praxis sei zwar richtig, ändere aber an der effektiven Situation und an der Tatsache nichts, wonach die Damen und Herren sämtliche Anforderungen an eine «eigenständige» Unternehmenstätigkeit erfüllten. "Solothurn" verkenne die Tatsache, dass die betroffenen Personen selber entscheiden könnten, ob sie überhaupt arbeiten wollen. Im Übrigen habe Frau X die Administration komplett an Z abgetreten, welche seinerseits lediglich per Zustellung einer Ausweiskopie die notwendige Meldebetätigung anfordere. Es seien demnach ausschliesslich die Behörden, welche über die Arbeitsberechtigung an der … in … entscheiden würden.