Verweigere die Einsprecherin einer Ausländerin oder einem Ausländer die Erteilung der Meldebestätigung, habe diese Person keine Möglichkeit an der … zu arbeiten. Die Einsprecherin entscheide somit analog einem Geschäftsführer darüber, wer für ihr Etablissement arbeiten dürfe und wer nicht. 4. X (nachfolgend Beschwerdeführerin) und Z erhoben am 28.5.2019 gemeinsam "Beschwerde" gegen den vorinstanzlichen Einspracheentscheid. Zur Begründung führen sie zusammengefasst Folgendes aus: