So wohne diese selbst in der fraglichen Liegenschaft in …, so dass Kenntnis über Identität und Anzahl der im Haus verweilenden Personen bestünde. So sei davon auszugehen, dass die Einsprecherin die Wohnsituation der im Haus wohnenden Frauen und Männer kenne und die erlassene Hausordnung auch selber kontrollieren könne. Damit sich der kurze Aufenthalt finanziell lohne, seien die Betroffenen auf die Aufschaltung von Werbung (Anzeigen) angewiesen; für diese Werbetätigkeit sei externe Hilfe nötig, so dass auch diesbezüglich ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis anzunehmen sei.