Diese Annahme sei naheliegend, zumal die in der Branche tätigen Ausländerinnen und Ausländer, bedingt auch durch das sprachliche Defizit sowie die bescheidenen finanziellen Mittel und mangelnden Kenntnisse des schweizerischen Systems, zum Betreiber in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis stünden. Bezüglich der konkreten Wohnsituation der im Erotikgewerbe tätigen Personen seien die Ausführungen der Einsprecherin wenig glaubhaft. So wohne diese selbst in der fraglichen Liegenschaft in …, so dass Kenntnis über Identität und Anzahl der im Haus verweilenden Personen bestünde.