Mit der Stellungnahme wurden dem Steueramt keine Belege eingereicht. 3. Das Steueramt des Kantons Solothurn (nachfolgend Vorinstanz) wies die Einsprache mit Verfügung (Einspracheentscheid) vom 14.5.2019 ab. In ihrem Einspracheentscheid hält die Vorinstanz fest, dass die Einsprecherin als Betreiberin eines Bordells zu qualifizieren sei und die durch diese innegehaltene Position derjenigen eines Arbeitgebers gleichzustellen sei.