Eine Homepage, die Aufschluss über die Personen und deren Tätigkeiten in der Liegenschaft wiedergebe, existiere nicht. Die Werbung sei in fine die Angelegenheit jeder einzelnen Person. Hierbei würden diese durch Freunde oder Stammkunden unterstützt. Auch gäbe es - wie durch das Steueramt eingefordert - keine Benützungsordnung für die Räume. Die Unterkünfte würden "zur Miete mit Bewilligung zur gewerblichen Nutzung als stilles Gewerbe zur Verfügung gestellt". Somit bleibe es den Mietenden freigestellt, ob sie darin nur wohnen möchten, Massagen anböten oder ein Nähatelier betrieben. Mit der Stellungnahme wurden dem Steueramt keine Belege eingereicht.