Bei der Liegenschaft an der … in … handle es sich um ein Mehrfamilienhaus mit Wohnungen, welche zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung stünden. Bei den Personen im Meldeverfahren handle es sich meistens um ausländische Staatsangehörige, welche sich im Haus aufhielten, um Bekannte abzulösen oder sich die Miete mit anderen zu teilen. Wie erwähnt, erfolge ein Kontakt zu Frau X nach Zustellung der Dokumente teilweise nicht mehr und die fraglichen Personen genössen während ihres Aufenthalts sogar kostenlos Logis, trotz erhöhter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Dazu seien keine Mietverträge erforderlich. Es gäbe nur die Verpflichtung, die Hausordnung einzuhalten.