Bezüglich der Vermietungssituation wurde dargelegt, dass die im Erotikbereich Arbeitenden im Besitze der schweizerischen- oder der EU-Staatsbürgerschaft sein müssten und dies mittels Vorlage eines Passes oder der ID-Karte belegt werden müsse. Dabei genüge es, vorgängig eine Kopie der Dokumente zu erhalten, um das kantonale Meldeverfahren auszulösen. Eine direkte Kontaktnahme mit den Betroffenen sei hierzu nicht notwendig. Bei der Liegenschaft an der … in … handle es sich um ein Mehrfamilienhaus mit Wohnungen, welche zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung stünden.