Mit Eingabe vom 20.3.2019 liess sich die Einsprecherin über Z vernehmen. Zur Frage, weshalb die betroffenen Damen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit zur Erlangung der Meldebestätigung angemeldet würden, wurde ausgeführt, dass den Gesuchstellenden "in Solothurn die Anmeldung als selbständig verweigert" werde, "da sie zuerst in den ersten drei Monaten im Meldeverfahren analog von Angestellten angemeldet werden müssen". Erst im Anschluss an diese drei Monate könnten die Dienstleistenden ihren Antrag als selbständig Erwerbende (unter Beilage eines Businessplans etc.) bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn zwecks Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einreichen.