dies deshalb, weil die Meldebestätigung für selbständig Erwerbende einzig dann ausgestellt werde, wenn die Damen sich selber anmelden und zudem den Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit mittels hinreichenden Belegen (bspw. Businessplan) belegen würden. Könne der Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit nicht erbracht werden, werde keine Meldebestätigung ausgestellt. Sollten die eingeforderten Unterlagen - so das Steueramt weiter - nicht innert Frist eingereicht werden, würde aufgrund der Akten entschieden. 2.3 Mit Eingabe vom 20.3.2019 liess sich die Einsprecherin über Z vernehmen.