Auch solle erläutert werden, wer die Werbeanzeigen und die hierfür verfassten Texte für die Dienstleistung der Damen auf den einschlägigen Seiten aufschalte und verwalte. Des Weiteren sei aufzuzeigen, weshalb die Damen durch die Einsprecherin beim Amt für Wirtschaft und Arbeit zur Erlangung der Meldebestätigung angemeldet worden seien; dies deshalb, weil die Meldebestätigung für selbständig Erwerbende einzig dann ausgestellt werde, wenn die Damen sich selber anmelden und zudem den Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit mittels hinreichenden Belegen (bspw. Businessplan) belegen würden.